Immer mehr Menschen möchten auch im Urlaub und bei Ausflügen nicht mehr auf ihre Fahrräder verzichten und entscheiden sich aus diesem Grund, diese mit dem Auto mitzunehmen. Für den Transport der Fahrräder gibt es verschiedene Fahrradträger, die Sie auf Ihrem PKW montieren können. Vom Dachträger über Kupplungsträger hin zu Heckträgern. Vor allem bei den Fahrradträgern, die am Heck des Autos angebracht werden, kann es allerdings passieren, dass das Kfz-Kennzeichen für andere Verkehrsteilnehmer nicht mehr sichtbar ist. Welche Vorschriften gelten und warum Sie in diesem Fall ein zusätzliches Kfz-Kennzeichen für Ihren Fahrradträger benötigen, erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber.
Durch die Montage von Heckträgern oder Fahrradträgern auf der Anhängerkupplung kann das Nummernschild am Heck Ihres Fahrzeuges verdeckt werden, sodass andere Verkehrsteilnehmer das Kfz-Kennzeichen nicht mehr erkennen können. Dies ist gesetzlich verboten und Sie machen sich dadurch strafbar. Aus diesem Grund benötigen Sie für Ihren Fahrradträger ein zusätzliches Kfz-Kennzeichen. Diese Nummernschilder werden ungesiegelt an den Fahrradträger oder Heckträger montiert und sind identisch mit den normalen Euro-Kennzeichen am PKW. Sie müssen auch nicht noch einmal durch eine Zulassungsstelle abgenommen und gesiegelt werden.
Gemäß § 10 Absatz 9 FZV muss das Kfz-Kennzeichen am Fahrradträger wiederholt werden und demnach dieselbe Nummer tragen und dieselben Anforderungen erfüllen wie das Original. Dabei gibt es jedoch eine Ausnahme, denn laut FZV muss das Folgekennzeichen am Fahrradträger nicht abgestempelt sein. Das bedeutet, dass Sie keine Stempelplakette von der Zulassungsbehörde dafür benötigen. Die Beschriftung auf dem Schild muss in Schwarz gehalten sein und sie erfolgt auf weißem Grund mit schwarzem Rand. Auf Kfz-Kennzeichen dürfen in der Regel keine Abdeckungen wie Folie angebracht werden und sie sollten reflektierend sein. Kennzeichenschilder müssen der DIN 74069 entsprechen. Außerdem sind unter anderem die Schrifthöhe sowie die Schriftart vorgegeben. Zulässig sind nur Schriftmuster der Schrift für Kfz-Kennzeichen der Bundesanstalt für Straßenwesen, da diese Schriftarten eine Fälschung erschweren. All diese Vorgaben gelten in der Regel auch für Kennzeichen für Fahrradträger. Für hintere Kennzeichen ist darüber hinaus eine Beleuchtungseinrichtung vorgeschrieben, denn auch im Dunkeln muss das Kennzeichen gut lesbar sein. Laut § 10 Absatz 9 FZV darf das Kfz-Kennzeichen für den Fahrradträger in einigen Fällen auf dem Leuchtenträger montiert werden. Dies hängt allerdings davon ab, ob Leuchtenträger für das betreffende Fahrzeug zulässig sind.
Sind Sie ohne zusätzliches Kfz-Kennzeichen für den Fahrradträger unterwegs, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Dieses kann auf mindestens 60 Euro festgelegt werden. Teurer wird es vor allem dann, wenn das Kennzeichen mit einer Folie oder mit Glas bedeckt ist. Sollte das Kennzeichen für den Fahrradträger eine andere Nummer als das Auto haben, wird dies bei einer Kontrolle als Kennzeichenmissbrauch gewertet, was mit einer Geld- oder gar einer Freiheitsstrafe belegt wird. Achten Sie deswegen vor allem darauf, ein zusätzliches Kennzeichen zu erwerben, wenn Sie sich den Fahrradträger mit anderen Personen teilen oder ihn von Freunden ausgeliehen haben.
Kfz-Kennzeichen für Fahrradträger sind nicht sehr teuer und Sie müssen in der Regel mit einem Preis zwischen 10 und 50 Euro rechnen. Dafür können Sie ganz einfach zu einer Schilddruckerei gehen, in der das zusätzliche Kennzeichen angefertigt werden kann. Darüber hinaus ist es auch möglich, das Kennzeichen für den Fahrradträger im Internet zu kaufen, sodass es in jedem Fall danach am Fahrradträger angebracht werden kann. Wichtig ist dabei, dass in jedem Fall die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, da das Schild ansonsten durch ein Bußgeld teuer werden kann. Haben Sie Fragen bezüglich der Kennzeichen für Fahrradträger, beantwortet Ihnen diese auch die örtliche Zulassungsbehörde.
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