Bevor Sie mit Ihrem Wohnmobil, Campingwagen oder Zelt aufbrechen, um zu campen, sollten Sie sich darüber informieren, wo Camping in Deutschland überhaupt erlaubt ist. Denn: Schlägt man fernab der ausgewiesenen Campingplätze sein Lager auf, wird von Wildcampen gesprochen. Das ist für viele Camper verlockend, denn nirgends kann man die Stille und die Natur so toll genießen wie beim Wildcamping. Die Campingplatzgebühr entfällt zudem auch noch. Allerdings ist Vorsicht geboten, weil das wilde Campen hierzulande längst nicht überall erlaubt ist.
In Deutschland gilt ein generelles Verbot für das Campen in Naturschutzgebieten. Möchte man auf Privatgrund seinen Wohnwagen abstellen, ist eine Genehmigung erforderlich. Darüber hinaus gibt es keine allgemeinen Regeln für das Wildcamping. Sie müssen sich vorab über die Bestimmungen der einzelnen Bundesländer informieren. Orientierung bieten die jeweiligen Naturschutz- und Waldgesetze. Wirft man einen Blick in die Regelungen, wird schnell klar: Sie sollten der Verlockung, eine Nacht im Wohnmobil im Wald oder am Strand zu verbringen, in folgenden Bundesländern unbedingt widerstehen:
Sachsen
Saarland
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Berlin
Baden-Württemberg
Hier ist das Wildcamping nämlich verboten. Wird man beim illegalen Campen erwischt, muss man je nach Bundesland mit einer Strafe zwischen 100 und 5.000 Euro rechnen.
In den anderen Bundesländern ist das Wildcamping unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, die wir im Folgenden genauer beschreiben möchten.
Brandenburg
In Brandenburg ist es nicht erlaubt, außerhalb der dafür gedachten Campingplätze ein Zelt aufzuschlagen oder mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil zu campen. Einzige Ausnahme: Wer als Wanderer unterwegs ist, darf für eine Nacht sein Zelt in der freien Landschaft aufstellen.
Bayern
In Bayern darf man sein Zelt oder seinen Wohnwagen in der freien Natur nur dann aufstellen und bewohnen, wenn man dafür eine Zustimmung des Grundstücksberechtigten hat. Sie müssen sich also eine Zustimmung von der Gemeinde oder dem Waldbesitzer holen.
Hamburg
In Hamburg ist es möglich, die Wälder zur Erholung zu betreten sowie darin zu reiten und Fahrrad zu fahren. Fahrzeuge mit Anhängern abstellen darf man hier ebenso wie zelten – allerdings benötigt man hierfür die Erlaubnis der Waldbesitzer.
Hessen
Dasselbe gilt für Hessen: Wollen Sie hier eine Nacht im Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil verbringen, ist eine Erlaubnis des Waldeigentümers erforderlich. Dies ist im hessischen Waldgesetz unter Paragraf 15 verankert.
Bremen
Bremen hat kein eigenes Waldgesetz, sodass hier das Bundeswaldgesetz gilt. Laut diesem ist das Wildcamping rechtlich eine Grauzone. Allerdings gibt es in Bremen nur begrenzte Zeltmöglichkeiten, da die unbebaute Fläche hier sehr rar ist.
Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern verbietet das Wildcamping grundsätzlich. Es gibt nur eine Ausnahme für Wanderer, die mit ihrem Zelt auch in der freien Landschaft zelten dürfen. Das gilt jedoch nur für eine Nacht – und auch nur, wenn dem Zelten in der Natur keine sonstigen Rechtsvorschriften entgegenstehen. Im Wald darf nicht gecampt werden.
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz brauchen Sie die Genehmigung des Waldbesitzers, wenn Sie Ihr Zelt aufschlagen und wild campen möchten. Dies schreibt Paragraf 22 vom Landeswaldgesetz vor.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt ist es Ihnen gestattet, im Freien in Ihrem Wohnwagen oder Zelt zu schlafen. Dafür benötigen Sie die Erlaubnis des Nutzungsberechtigten oder Waldbesitzers. Sofern Sie diese Zustimmung besitzen, dürfen Sie dann sogar eine Feuerstelle anlegen.
Thüringen
In Thüringen können Sie Ihr Zelt im Wald aufstellen, wenn der Waldeigentümer Ihnen das ausdrücklich erlaubt. Für das Campen mit dem Wohnwagen oder -mobil gilt das aber nicht.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gibt es circa 20 Trekkingplätze für Wildcamper. Diese sind extra für Personen gedacht, die mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind und dann die Nacht im Zelt verbringen möchten. Allerdings richtet sich dieses Angebot explizit nicht an Wohnmobile. Das Wildcamping mit dem Wohnmobil ist in Schleswig-Holstein verboten.
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